Reiserücktrittsklausel mit Bus- und Reiseveranstalter
Beide Vertragspartner haben ein gegenseitiges Rücktrittsrecht von 6 Wochen vor Anreisedatum, um die Flexibilität beider Seiten zu gewährleisten
Zahlung bei Gruppen
Gruppen, Vereine, Verbände, Reiseagenturen, Busunternehmen etc. bezahlen den vereinbarten Betrag der Übernachtung mit Frühstücksbüfett,
der Halb- oder Vollpension im Voraus entweder eine Woche vor Anreise auf unser Firmenkonto (diese übermitteln wir Ihnen gerne auf Wunsch)
oder bei Anreise in bar oder mit bankbeglaubigten Schecke an der Rezeption bevor die Gruppe unsere Leistungen in Anspruch nimmt.
Im gegenseitigen Interesse bitten wir daher o.g. Gesellschaften, uns im Vorfeld mitzuteilen, wie die Zahlung an uns geleistet werden soll.
Stornierung
Abbestellungen von Hotelzimmer (Stornierungen/Annullierungen) werden nur in schriftlicher Weise (per Post, FAX, Mail) bearbeitet und berücksichtigt. |